Leistungspaket "Bildung und Teilhabe"
Zuschussberechtigt sind alle Eltern, die ein geringes Einkommen haben und deshalb eine der folgenden Sozialleistungen erhalten:
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Leistungen nach dem SGB II (d.h. Arbeitslosengeld II)
Sozialhilfe nach dem SGB XII, oder
Sozialgeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
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| Das Paket "Bildung und Teilhabe" umfasst die Kostenübernahme oder Zuschüsse für |
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Eintägige Ausflüge oder mehrtägige Klassenfahrten
Schulbedarf, Schülerbeförderung oder Lernförderung
Soziale und kulturelle Teilhabe.
| Für den Zuschuss zur Teilnahme an der Mittagsverpflegung der Realschule wurde zwischen Landratsamt, Schule und Abrechungsfirma ein Verfahren
abgesprochen, das auf unser Abrechnungssystem zugeschnitten ist. (weitere Informationen als pdf) |
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| Sollten Sie noch Fragen zu den Leistungen aus dem Bildungspaket haben, wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Stelle: |
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Landratsamt Lindau (Bodensee) - Bereich Bildung und Teilhabe
Frau Sylvia Sohler - Tel.: 08382 270-199
E-mail: sylvia.sohler@landkreis-lindau.de
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