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Leistungspaket "Bildung und Teilhabe"

Zuschussberechtigt sind alle Eltern, die ein geringes Einkommen haben und deshalb eine der folgenden Sozialleistungen erhalten:
  • Leistungen nach dem SGB II (d.h. Arbeitslosengeld II)
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII, oder
  • Sozialgeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz

  • Das Paket "Bildung und Teilhabe" umfasst die Kostenübernahme oder Zuschüsse für
  • Eintägige Ausflüge oder mehrtägige Klassenfahrten
  • Schulbedarf, Schülerbeförderung oder Lernförderung
  • Soziale und kulturelle Teilhabe.
    Für den Zuschuss zur Teilnahme an der Mittagsverpflegung der Realschule wurde zwischen Landratsamt, Schule und Abrechungsfirma ein Verfahren abgesprochen, das auf unser Abrechnungssystem zugeschnitten ist. (weitere Informationen als pdf)

  • Sollten Sie noch Fragen zu den Leistungen aus dem Bildungspaket haben, wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Stelle:
    Landratsamt Lindau (Bodensee) - Bereich Bildung und Teilhabe
    Frau Sylvia Sohler - Tel.: 08382 270-199
    E-mail: sylvia.sohler@landkreis-lindau.de